Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der/die Teilnehmer*in die nachfolgend aufgeführten Bedingungen von DepthX Diving an! Bei Minderjährigen muss vor Ausbildungsbeginn die schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten dem/r Leiter*in von DepthX Diving ausgehändigt werden! Der Erziehungsberechtigte erklärt sich hierdurch bereit, die Verpflichtungen, auch die Zahlungsverpflichtungen des Minderjährigen, zu übernehmen.
1.
Der/die Teilnehmer*in ist darüber belehrt worden, dass die Ausübung des Tauchsports erhebliche körperliche Belastungen mit sich bringt. Er/Sie ist verpflichtet, vor Beginn des ersten Tauchgangs eine tauchsportärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dem/r Leiter*in von DepthX Diving vorzulegen. Im Falle einer vorangegangenen Corona-Infektion sind die aktuellen Vorgaben der Tauchverbände bzw. Tauchversicherungen zu berücksichtigen. Es wird empfohlen nach einer CoronaInfektion mit Symptomen eine erneute Tauchtauglichkeitsuntersuchung vorzunehmen. Dem/der Teilnehmer*in ist die Teilnahme bei Drogenkonsum untersagt. Im Falle der Einnahme von Medikamenten ist der Rat des Arztes maßgebend. Der Konsum von Alkohol ist innerhalb der letzten 12 Stunden vor Tauchbeginn untersagt, da alle genannten Einnahmen die gesundheitliche Verfassung stark beeinflussen.
2.
Der/die Teilnehmer*in wurde darauf hingewiesen, dass die Behandlungen von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tauchsportunfällen (z Bsp. die Benutzung einer Dekompressionskammer) mit erheblichen Kosten verbunden sein können, für welche DepthX Diving nicht aufkommt und keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmer*in bereithält. Der/die Teilnehmer*in haftet für alle aus seinem Verhalten resultierenden Folgen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Tauchsports stehen. Dem/der Teilnehmer*in wird daher ggf. der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen.
3.
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn das gesamte Gerät voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand des Tauchschulgeräts wird von DepthX Diving regelmäßig überprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer*in jedoch nicht von der Verpflichtung, sich selbst vor jedem Tauchgang von der Funktionsfähigkeit des Tauchschulgeräts zu überzeugen.
4.
Der/die Teilnehmer*in darf eigenes Tauchgerät nur dann benutzen, wenn es den Bestimmungen des jeweiligen Landes in dem getaucht wird, entspricht. Bei fehlenden oder unzureichenden Bedingungen treten die des Heimatlands des Teilnehmenden in Kraft. Der/die Teilnehmer*in haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass sein Tauchgerät nicht voll funktionsfähig ist, sowie für dadurch verursachte Schäden auch dritter Personen. Bei allen Kursen und Tauchgängen ist vom Teilnehmer*in eigenes Equipment, gemäß oben beschriebenen Anforderungen, mitzubringen. In den ausgeschriebenen Preisen ist, sofern nicht anders beschrieben, kein Equipment inkludiert.
5.
Das Mindestalter des Kursteilnehmenden, bei TDISDI Kursen, beträgt acht Jahre (Future Dive Buddies). Bei Minderjährigkeit des Teilnehmenden sind die Bestimmungen der Prüfungsordnungen und der Teilnahmebedingungen zu beachten. Bei allen anderen Verbänden finden die jeweilige Prüfungsordnung des Verbandes Anwendung.
6.
Den Weisungen der Tauchlehrer*in und/oder Tauchlehrerassisten*in von DepthX Diving ist Folge zu leisten. Die Flora und Fauna des Meeres/Sees bleibt von jedem/jeder Teilnehmer*in direkt und indirekt unberührt. Zuwiderhandlungen führen zum Tauchverbot.
7.
DepthX Diving, deren Tauchlehrer*in oder Tauchlehrerassistent*in haften nicht für Personen- und Sachschäden von Teilnehmern und Dritten, wenn diese auf vorsätzliches oder/und grob fahrlässiges Handeln/Verhalten zurückzuführen sind.
8.
Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Tauchmaterial oder persönlichen Gegenständen wird von Seiten DepthX Diving keinerlei Haftung übernommen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich ebenfalls auf die von DepthX Diving genutzten Beförderungsmittel (Boot, Kfz. o.ä.).
9.
Mit Beginn eines Tauchkurses oder Tauchgangs werden die anfallenden Gebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe der Kursgebühren bzw. der Tauchgangsgebühren werden dem/der Teilnehmer*in vor Beginn via Angebot mitgeteilt und können jederzeit erfragt oder schriftlich bestätigt werden. Soweit ein Tauchkurs aus zwingenden, vom Teilnehmenden nicht zu vertretenden Gründen abgebrochen werden muss, ist nur die anteilige Gebühr zur Zahlung fällig. Etwaige Überzahlungen werden zurückerstattet. Bei Tauchkursen mit einem Kurspreis über über 100€ ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Kurspreises notwendig, um den Kurs verbindlich zu buchen.
Stornierungsbedingungen:
Wir verlangen von allen Kund:innen, dass sie uns mindestens 48 Stunden im Voraus informieren, wenn sie einen Termin absagen oder umbuchen möchten. Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird der gesamte Tauchgang bzw. der anteilige Kursinhalt, der für diesen Tag geplant war, in Rechnung gestellt. Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Tag kann aus Kulanz gewährt werden, es besteht kein Recht hierauf. Sollten Kund:innen mehr als 30 Minuten nach der Startzeit ihres Termins ohne vorherige Benachrichtigung eintreffen, wird dies als Nichterscheinen gewertet.
10.
Für die Teilnahme an Tauchkursen oder Tauchgängen wird die Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
11.
Das Gebäude in der Sachsenkamer Str. 37, 83666 Waakirchen ist ein Privatraum und kein Gewerberaum, das Betreten ist somit nicht gestattet. Bei eigenem Betreten, akzeptiert der/die Teilnehmer*in das keine Haftung bei Unfällen jeglicher Art im oder vor dem Gebäude gelten gemacht werden können.
12.
Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
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